Rezepte

Gemäß der Heilmittelrichtlinien darf eine Frist von 10 Tagen bis zum Beginn der Behandlung nicht überschritten werden, da das Rezept sonst seine Gültigkeit verliert. Zwischen den einzelnen Behandlungen darf der Zeitraum nicht mehr als 10 Tage betragen.

Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung bei Heilmitteln befreit sind, bringen Sie bitte zur Behandlung Ihre Zuzahlungsbefreiung mit.