Rezepte
Gemäß der
Heilmittelrichtlinien darf eine Frist von 10 Tagen bis zum Beginn der
Behandlung nicht überschritten werden, da das Rezept sonst seine
Gültigkeit verliert. Zwischen den einzelnen Behandlungen darf der
Zeitraum nicht mehr als 10 Tage betragen.
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung bei Heilmitteln befreit sind,
bringen Sie bitte zur Behandlung Ihre Zuzahlungsbefreiung mit.